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zurück Voraussetzungen für eine ergotherapeutische BehandlungGrundsätzlich ist Ergotherapie fester Bestandteil der medizinischen Heilmittel. Ergotherapie steht neben Physiotherapie und Logopädie allen Menschen als medizinisch / therapeutische Leistung zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen sind in Heilmittelrichtlinien zwischen den Berufsverbänden der Leistungserbringer und den gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Diese Richtlinien sind für alle ergotherapeutischen Praxen verbindlich ! Ergotherapie muß ärztlich verordnet werden. Dies kann durch einen praktischen Arzt oder einen Facharzt (z.B für Kinderheilkunde oder Neurologie ) erfolgen. Folgende Verordnungen sind möglich:
Hausbesuche sind bei ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich. Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab. Termine werden nach Vereinbarung getroffen. Nach dem telefonisches Erstkontakt wird ein Termin für ein Erstgespräch (bei Kindern ein Elterngespräch) vereinbart. Hierbei werden Vorinformationen gesammelt, die Aufschluß geben über:
Deshalb ist es wichtig, zu diesem Vorgespräch entsprechende Berichte über Befundergebnisse oder Untersuchungen mitzubringen (z.B ist das bei Kindern das 'gelbe Vorsorge/Untersuchungsheft'). zurück |